Kommunalpolitik bei der Videoüberwachung
Gemeinden oder anders ausgedrückt Kommunen stellen die untersten Träger der öffentlichen Verwaltung dar. Sie verfügen dabei über eine vom Staat abgeleitete Herrschaftsgewalt, die sie bemächtigt, die örtlichen Angelegenheiten in Selbstverwaltung zu regeln, hat jedoch keinen Einfluss auf Entscheidungen auf Landes- oder Bundesebene wie bspw. bei den Subventionen der Agrarpolitik Diese beinhalten sämtliche Fragen, die in ihren räumlich abgegrenzten Hoheitsbereich fallen. Die Gemeinden handeln nach eigenem Ermessen, der Staat überwacht lediglich die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungstätigkeit im Rahmen seiner ihm eigenen Rechtsaufsicht.
Jede Gemeinde muss über einen Gemeinderat verfügen. Der wird in allgemeiner, freier und geheimer Wahl gewählt.
Auch die Stellung des Bürgermeisters ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Entweder ist er nur Vorsitzender des Gemeinderates ohne eigene Befugnisse oder er hat als selbstständiges Organ der Gemeinde eigene Befugnisse neben dem Gemeinderat. So beispielsweise unter anderem die Führung der einfachen Geschäfte und die Vertretung der Gemeinde nach außen hin, gelegentlich werden auch Vorträge organisiert, wie beispielsweise zum Thema Gebäudeversicherung und Grundrecht.
Kommunalverbände
Die Kommunalverbände sind die nächsthöheren Träger der öffentlichen Verwaltung, die sich auch regelmäßig für eine Gebäudeversicherung, um Bürger der Kommunen gegen den Totalverlust zu versichern. Sie sind eigenständige Gebietskörperschaften mit einer Rechtspersönlichkeit. In den Bundesländern mit zweistufigem Verwaltungsbau gibt es Kreise, in solchen mit dreistufigem Aufbau die Landkreise und darüber hinaus die Regierungsbezirke.
Organe der Landkreise
In den Landkreisen sind mehrere Gemeinden zusammengefasst, die Stadtkreise bestehen je aus einer kreisfreien Gemeinde. Die Organe der Landkreise sind Kreistag, Kreisausschuss und der Landrat.