Deutscher Bundestag

Politik in Deutschland Im Bundestag (www.bundestag.de) sitzen die Abgeordneten, die während der Bundestagswahl von den wählenden Bürgern als direkte Vertreter gewählt werden. Der deutsche Bundestag besteht aus 598 Sitzen und 24 Überhangsmandaten, die während der Wahl den Parteien bzw. deren Abgeordneten zugeteilt werden. Die Legislaturperiode im Bundestag beträgt genau vier Jahre - danach werden auch die Minister für bspw. Gesundheits- und Bildungspolitik neu gewählt.

Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland hat Ihren Sitz heute im reichstagsgebäude in der Hauptstadt Berlin. Früher tagte das Parlament in Bonn. Die erste Sitzung des Bundestags ist auf den 7. September 1949 datiert und stellt damit einen Wendepunkt in der Politik Deutschlands dar.

Das Verfassungsorgan

Der Bundestag stellt ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland dar. Seinen Sitz hat er in Berlin. Die Legitimation als Repräsentant des Volkes erhält der Bundestag durch die Wahl. Für eine Wahlperiode von vier Jahren werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl vom Volk gewählt.

Eine Beendigung des neu gewählten Bundestages endet nach vier Jahren oder durch eine vorzeitige Auflösung. Der Bundestag hat dabei das Recht, seine Angelegenheiten autonom zu ordnen. Er wählt seine eigenen Organe, bildet seine eigenen Ausschüsse und gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. Der Bundestag bestimmt zudem den Schluss und Wiederbeginn seiner Sitzungen. Zu den Amtsbefugnissen des Bundestagspräsidenten, der für die Dauer der Wahlperiode des Bundestages gewählt wird, gehören zum einen die Leitungsgewalt in den Sitzungen, zum anderen auch die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte und einiges mehr.

Fraktionen im Bundestag

Es sind Fraktionen, in die sich der Bundestag gliedert. Hierbei handelt es meist um Vereinigungen von Bundestagsabgeordneten der gleichen Partei. Der Bundestag stellt das wichtigste Bundesorgan im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dar. Sämtliche Gesetzesentwürfe müssen von ihm angenommen worden sein bevor sie zu geltenden Gesetzen werden. Weitere Befugnisse bestehen unter anderem in der Verabschiedung des Bundeshaushaltes, der Mitwirkung bei der Gestaltung von Innenpolitik sowie Außenpolitik, der Zustimmung von Staatsverträgen und der Wahl des Bundeskanzlers.

Die Plenarsitzungen im Bundestag sind grundsätzlich öffentlich. Der Bundestag gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend sind. Seine Entscheidungen werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen getroffen soweit keine anderen Mehrheitsverhältnisse durch das Grundgesetz vorgeschrieben sind. Die Stimmabgabe erfolgt in der Regel durch Handzeichen.