Deutsche Landespolitik

Politik in Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 einzelnen Bundesländern. Als föderalistischer Staat sind es zwei unterschiedliche Ebenen, die im politischen System vorhanden sind. Die Bundespolitik auf Bundesebene ist die eine, die Länderebene die andere. Jede dieser beiden Ebenen verfügt über eigene Staatsorgane innerhalb der gesetzgebenden, der ausführenden sowie der rechtsprechenden Gewalt. Die Landespolitik ist darauf ausgelegt, die ihr zugehörigen Gemeinden und Städte zu regieren.

Gesetzgebung auf Landesebene

Allerdings sind es nicht alle Gesetzgebungen, die allein bei den einzelnen Bundesländern liegen. Besteht nämlich die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, sieht es anders aus. Man unterscheidet hier zwischen der ausschließlichen Gesetzgebung, bei der lediglich der Bund zuständig ist und der konkurrierenden Gesetzgebung. Letztere zeichnet sich dadurch aus, dass hier die Kompetenz in der Regel bei den einzelnen Ländern liegt, die sich teilweise auch von externen Beratern, meist Freelancer, beraten lassen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Beispielsweise dann, wenn es um gleichwertige Lebensverhältnisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geht. Dann kann der Bund Gesetze erlassen, die für alle Länder gelten.

Die Länderparlamente

In den jeweiligen Bundesländern werden Entscheidungen über Gesetze in den Länderparlamenten getroffen. Der Wahlmodus in diesem Zusammenhang in länderabhängig. Mit Ausnahme des Saarlandes sowie Hamburg und Bremen wird ein Abgeordneter in jedem Wahlkreis unmittelbar in den Landtag gewählt. Allerdings gibt es zudem die Landesliste, über die jede Partei verfügt. Diese spielt im Hinblick auf das prozentuale Gesamtergebnis der Wahl eine Rolle. Die Länder wirken durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung mit.

Zahlreiche Gesetze sind es, die von Ländern und Bund zusammen entschieden werden. So werden im Bundestag Gesetze beschlossen, die anschließend von den Bundsländern im Bundesrat durch ihre Vertreter zunächst überprüft werden. Erst wenn beide, Bundestag sowie Bundesrat eine Zustimmung gegeben haben, treten die Gesetze in Kraft.